Es gibt Händler und Dienstleister, die Ihren Unternehmensnamen im Google Unternehmensprofi durch Keywords oder diverse Anmerkungen ergänzen. Die Betreiber erhoffen sich dadurch eine Bevorzugung in den lokalen Suchergebnissen. Entspricht dieses Vorgehen den Richtlinien für die Präsentation eines Unternehmens auf Google?
Diese Frage ist schnell zu beantworten: Nein.
In den Richtlinien fordert Google, den Namen des Unternehmens exakt so anzugeben, wie man ihn auch außerhalb von Google für das Ladengeschäft, die Website, das Briefpapier und gegenüber Kunden gebraucht.

Quelle: https://support.google.com/business/answer/3038177
Es ist also keine clevere Idee, den Unternehmensnamen durch Keywords zu ergänzen oder gar zu ersetzen. Hier ein paar Beispiele:
Welche Inhalte sind im Unternehmensnamen unzulässig?
- Marketingslogans
- Geschäftscodes
- Markenzeichen/eingetragene Markenzeichen
- Wörter komplett in Großbuchstaben
- Informationen zu Öffnungszeiten
- Telefonnummern
- Website-URLs
- Sonderzeichen
- Informationen zu Dienstleistungen/Produkten
- Standortinformationen
- Hinweise zur Lage in einem Gebäude
Was passiert, wenn man sich nicht an die Richtlinien hält?
Google gleicht den Unternehmensnamen in den Suchergebnissen oft selbst an und entfernt unzulässige Zeichen und Wörter. Doch bei wiederholten Verstößen gegen die Google Richtlinien kann der Zugriff auf das Unternehmensprofil eingeschränkt werden.
Quelle: https://support.google.com/business/answer/13762416
Anstatt den Unternehmensnamen aus SEO Sicht zu verändern, empfehle ich, einen Blick auf die aktuellen Local SEO Rankingkriterien zu werfen und Local SEO gezielt durchzuführen, ohne gegen die Google Richtlinien zu verstoßen.
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